Arbeitsmedizinische Untersuchungen vor und nach Auslandsaufenthalten unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Bedingungen (ArbMedVV, früher G 35)

Berufliche Aufenthalte oder Freiwilligendienste, Missionstätigkeiten oder Studium/Praktika im tropischen Ausland sind oft mit besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen verbunden. Aus diesem Grund haben die Berufsgenossenschaften einen Grundsatz (ArbMedVV) definiert, nach dem jeder Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber zu einem solchen Einsatz entsandt wird, medizinisch beraten und untersucht werden soll. Vor der Ausreise wird dabei im Rahmen der sogenannten Erstuntersuchung (auch “Tropentauglichkeit” genannt) beurteilt, ob medizinische Bedenken gegen den vorgesehenen Auslandseinsatz bestehen. Außerdem wird der Arbeitnehmer tropenmedizinisch beraten und mit den jeweils notwendigen Impfungen versorgt. Im Rahmen von Nachuntersuchungen wird sichergestellt, dass Erkrankungen, die möglicherweise mit dem Auslandsaufenthalt im Zusammenhang stehen, frühzeitig erkannt und gegebenenfalls behandelt werden können.

Der Grundsatz ArbMedVV ist eine verpflichtende Untersuchung für jedes Unternehmen. Die gezielten Untersuchungen sollen dazu beitragen, die für den Arbeitsaufenthalt im Ausland vorgesehenen Personen zu beraten und festzustellen, ob gesundheitliche Bedenken gegen einen Arbeitsaufenthalt in diesen Gebieten bestehen. Die Nachuntersuchung hat das Ziel, Erkrankungen, die in diesen Gebieten entstehen können, frühzeitig zu erkennen.

Hält ein Unternehmen die Rechtsvorschrift der Berufsgenossenschaften (BG), den Grundsatz ArbMedVV, nicht ein, können massive rechtliche und finanzielle Konsequenzen entstehen. Die BG können von ihrem Recht Gebrauch machen, den Grundsatz ArbMedVV zwangsweise durchzusetzen. Wird ein Mitarbeiter krank, geht dies eindeutig zu Lasten des Unternehmens. Die Beiträge für die BG steigen an, das betroffene Unternehmen kann in Regress genommen werden.

1. Besondere klimatische und gesundheitliche Belastungen im tropischen Ausland

Zwischen 30° nördlicher und 30° südlicher Breite liegen die Länder der Tropen und Subtropen. Hitze, starke Sonneneinstrahlung und teilweise hohe Luftfeuchtigkeit charakterisieren das Klima vieler tropischer Länder, an das sich Reisende aus Mitteleuropa erst anpassen müssen. Manche Regionen zeichnen sich allerdings auch durch extreme Trockenheit aus oder durch sauerstoffarme Luft in großen Höhen. Für körperlich gesunde und psychisch ausgeglichene Menschen stellen diese klimatischen Besonderheiten nach einer entsprechenden Anpassungszeit in der Regel keine Probleme dar. Bei vorbestehenden Gesundheitsproblemen kann eine Arbeitseinsatz in gewissen Regionen jedoch medizinisch bedenklich sein, was in jedem Einzelfall zu überprüfen ist. Denn auch nicht völlig Gesunde können in vielen tropischen Regionen problemlos leben und arbeiten, wenn sie vorher entsprechend medizinisch beraten wurden und vor Ort eine adäquate medizinische Betreuung gewährleistet ist.

Die klimatischen und geographischen Gegebenheiten der Tropen und Subtropen sind außerdem verantwortlich für das Vorkommen spezifischer Krankheitserreger, wie zum Beispiel Malaria, Bilharziose (Schistosomiasis) oder die Schlafkrankheit (afrikanische Trypanosomiasis).

Andere Erkrankungen, die weltweit vorkommen (wie z. B. Wurmerkrankungen, Amöben und andere Darminfektionen, verschiedene Arten von Virushepatitis sowie Pilzerkrankungen der Haut), werden durch das tropische Klima begünstigt und treten daher in diesen Ländern vermehrt auf. Außerdem sind die hygienische Bedingungen in diesen Regionen oft problematisch und vor allem die Versorgung mit sauberem Trinkwasser ist nicht selten unsicher.

Ein weiteres Problem stellt in vielen Ländern die medizinische Versorgung dar. Zwar gibt es in den meisten Hauptstädten für alle, die über die entsprechenden finanziellen Ressourcen verfügen, eine im Normalfall ausreichende medizinische Infrastruktur. Viele berufliche Auslandseinsätze führen die Arbeitnehmer jedoch in eher abgelegene Regionen, wo medizinische Hilfe nicht jederzeit und kurzfristig zur Verfügung steht. Das kann im Einzelfall für die Beurteilung der Einsatzfähigkeit eines Arbeitnehmers von entscheidender Bedeutung sein.

Das Ziel der medizinischen Beratung bei jeder Erstuntersuchung ist es, all diese Faktoren mit dem für einen spezifischen Auslandseinsatz vorgesehenen Arbeitnehmer ausführlich zu besprechen und ihn über alle Möglichkeiten der Krankheitsverhütung und des adäquaten Verhaltens im Krankheitsfall aufzuklären. Neben den Impfungen und der gegebenenfalls notwendigen medikamentösen Malariaprophylaxe trägt das Wissen um die spezifischen Infektionsrisiken und die Übertragungswege der einzelnen Krankheitserreger wesentlich zur Vermeidung von Krankheit und zur anhaltenden Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers im Ausland bei.

2. Besondere klimatische und gesundheitliche Belastungen außerhalb der Tropen

Auch Arbeitseinsätze im Ausland außerhalb der geographisch definierten Tropen können mit besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen einher gehen. Auch in diesen Fällen, beispielsweise bei Einsätzen in Randgebieten der Tropen oder in polaren und subpolaren Regionen, sind Untersuchungen und Beratungen nach ArbMedVV vorgesehen. Die Kriterien, welche die Notwendigkeit der arbeitsmedizinischen nach ArbMedVV definieren, sind im wesentlichen die folgenden:

  • Besondere klimatische oder gesundheitliche Belastungen im Zielland
  • Unzureichende ärztliche Versorgung am vorgesehenen Einsatzort
  • Besonders hohe Infektionsgefahr
  • Besonders hohe Arbeitsbelastung

 

Die Untersuchungen 

1. Die Erstuntersuchung

Vor jedem Arbeitsaufenthalt im Ausland mit besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen ist eine Erstuntersuchung erforderlich, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:

Dauer des Aufenthaltes von mehr als drei Monaten
Mehrfache Kurzaufenthalte mit einer Gesamtdauer von mehr als drei Monaten
Unabhängig von der Dauer des Aufenthaltes bei schlechter ärztlicher Versorgung, besonders hoher Infektionsgefahr oder eine besonders hohe Arbeitsbelastung sowie bei wechselnden Einsatzorten
Bei wiederholten Auslandsaufenthalten, wenn die letzte Nachuntersuchung länger als ein Jahr zurück liegt

2. Die Nachuntersuchung

Nach Beendigung eines Arbeitsaufenthaltes von mehr als einem Jahr Dauer ist eine besondere Nachuntersuchung (Rückkehruntersuchung) vorzunehmen. Der Grundsatz ArbMedVV schreibt dazu eine Frist von acht Wochen nach Rückkehr vor. Bei fortdauernden Auslandsaufenthalten sind Nachuntersuchungen im Abstand von jeweils 24 bis 36 Monaten vorgeschrieben.

  • In folgenden Fällen ist eine vorzeitige Nachuntersuchung vorzunehmen:
  • nach mehrwöchiger Erkrankung oder körperlicher Beeinträchtigung, die Anlass zu gesundheitlichen Bedenken gibt
  • nach ärztlichem Ermessen in Einzelfällen (z.B. bei befristeten gesundheitlichen Bedenken)
  • wenn in ein Land mit erheblich verschiedener Belastung gewechselt wird
  • auf Wunsch eines Arbeitnehmers, der einen ursächlichen Zusammenhang zwischen seiner Erkrankung und seiner Tätigkeit am Arbeitsplatz vermutet

3. Praktische Hinweise zu einer Untersuchung nach ArbMedVV

Die vorgenannten Untersuchungen können wir an jedem Wochentag vormittags durchführen/Dauer 2 – 3 Std., inklusive aller Sonderuntersuchungen sowie der Durchführung von Impfungen.

Folgende Unterlagen sind zu einer Untersuchung nach ArbMedVV mitzubringen: Impfpass, ärztliche Unterlagen, Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers